Das jährlich vom "Verein der Zeesener e.V." auf dem Saaler Bodden durchgeführte Versuchsfischen mit
Zeesbooten
demonstriert eine traditionelle Fischereitechnik, wie sie Jahrhunderte lang auf Haff und Bodden
ausgeübt worden ist.
Hierbei wird mit einem Zeesboot (auch Zeesenboot genannt), welches aufgrund seiner
speziellen Konstruktion
quer vor dem Wind driften kann, ein Grundschleppnetz (genannt Zeese)
auf der Luvseite gezogen.



Lesen Sie hierzu den folgenden Beitrag von Dipl. Ing. Michael Mäuslein
(Deutsches Meeresmuseum Stralsund - 09.12.2005)

 

- Ein traditionelles Handwerk bleibt erhalten –
Zeesenfischerei in Mecklenburg/Vorpommern

 

Bis in die 1980iger Jahre hinein konnte man sie noch auf den Sund- und Boddengewässern in Aktion erleben – die Zeesenfischer mit ihren Zeesbooten auf der Drift. Es waren aber nur noch wenige, einer einst stolzen Flotte, die dieser traditionellen Methode der Schleppnetzfischerei unter Segeln nachgingen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Abhängigkeit von günstigen Wetterbedingungen für die durch Windkraft angetriebenen Arbeitsboote, gegenüber den motorbetriebenen Fischereifahrzeugen und die Entwicklung neuer Fischereimethoden waren sicher nur einige die dazu führten, dass die quer zum Wind treibenden Zeesboote mit ihren braunen Segeln und ihren typischen Driftbäumen aus dem Erscheinungsbild unserer Gewässer verschwanden. Als in den 1990iger Jahren die Schleppnetzfischerei innerhalb der 3 sm Zone verboten wurde, war auch den Fischern die Grundlage zur traditionellen Zeesenfischerei entzogen, die noch einen Zeesschein und eine Zeesgenehmigung  besaßen. Die Fischerei mit Zeesbooten wurde eingestellt und eine jahrhundertalte Tradition unserer Region drohte in Vergessenheit zu geraten.

Heute gibt es nur noch wenige Fischer, die dieses Handwerk gelernt und noch selbst ausgeführt haben. Aber es gibt sie noch. Und auch die Zeesboote sind noch da. Dank der Männer und Frauen, die sich mit viel Enthusiasmus dem Erhalt dieses Boottyps verschrieben haben. So ist es nur verständlich, dass diese sich auch um den Erhalt und Pflege der alten Handwerkstraditionen mit den Zeesbooten bemühten. Allen voran ist es dem Fischer und Zeesbootbesitzer Andreas Schönthier aus Althagen zu verdanken, dass 2001 wieder eine Drift vom Landesamt für Fischerei  Mecklenburg-Vorpommern zum Zwecke der Versuchsfischerei als Ausnahme beantragt, genehmigt und durchgeführt wurde. Für die folgenden Jahre wurde diese Sondergenehmigung auch noch für ein weiteres Zeesboot erteilt. Mit der „Sannert“ (FZ 33/WUS 7)  des Fischers Andreas Schönthier und der „Richard D.“ (FZ 94) des Barther Bootsbaumeisters Nils Rammin, fuhren endlich wieder zwei Zeesboote ganz traditionell zur Drift auf den Saaler Bodden. Die Genehmigung zur Zeesenfischerei war natürlich an bestimmte Vorgaben und Bedingungen des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M/V gebunden. So beschränkte sich das Einsatzgebiet auf den Saaler Bodden, außerhalb des Nationalparks „Vorpommersche Boddenlandschaft“ und es erfolgte eine genaue statistische Datenerfassung zur Fischereidurchführung und Fangauswertung in einem speziellen Driftprotokoll. Der fischereiliche Erfolg war aber zweitrangig. Wichtig war das Handwerk. Helmut Bauer und Horst Grählert, zwei Fischer die selber Jahrzehnte mit dem Zeesboot hinaus zur Drift fuhren und einige der Letzten sind, die das Zeesenfischen noch von der Pike auf erlernt haben, gaben ihr Wissen an die interessierten Teilnehmer dieser Versuchsfischerei weiter. Unter ihnen viele Zeesbooteigner, für die es absolut neu war, zu sehen mit welcher Leichtigkeit die schweren Boote mit backgesetzten Groß- und Focksegel sowie ausgebrachter Zeese dwars zum Wind über den Saaler Bodden trieben.

 

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Im Mai 2002 gründeten Eigener von Zeesbooten und weitere interessierte Personen  den „Verein der Zeesner e.V.“ unter Leitung von Andreas Schönthier, mit dem Ziel, die Driftfischerei unter Segeln der Nachwelt zu erhalten und interessierten Menschen zu demonstrieren. Seit dem wurde die Zeesenfischerei (als Versuchsfischerei) auf Antrag des Vereins zum Zwecke der Traditionspflege und des Erhalts alter Fischereitechniken unter den schon genannten Bedingungen durchgeführt. Bei den jährlichen Auswertungen der erhobenen Daten kam das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei  M-V zur folgenden Gesamteinschätzung: “In Auswertung der Versuchsfischerei aus den Jahren 2001 – 2004 kann festgestellt werden, dass Fischereiaufwand und Fangertrag in keinem kommerziellen akzeptablen Verhältnis stehen. Das Erzielen kommerziell verwertbarer Fangerträge ist auch nicht Gegenstand der Wiederaufnahme der Zeesenfischerei. Laut Satzung des Vereins der „Zeesener e.V.“ wird ausschließlich die Wahrung der traditionellen Fangmethode der Treibzeesenfischerei mit herkömmlichen Fanggeschirr und die Durchführung von Driften in begrenztem Umfang zu touristischen Zwecken verfolgt. Entsprechend dieser Zielstellung ist auch die durchgeführte Versuchsfischerei aus den Jahren 2001 –2004 zu bewerten. Bei einer begrenzten Anzahl von jährlich durchgeführten Driften stellen die Fänge von 1,3 kg Fisch pro Driftstunde bis max. 4 kg Fisch pro Driftstunde auch unter Berücksichtigung der Arten- und Längenzusammensetzung des Fangs keine Gefährdung der Bestände an Nutzfischarten dar. Auf Grund der geringen physischen und mechanischen Belastung der Fische während des Fangvorganges sind entsprechende Überlebenschancen des sofort nach dem Hieven zurückgesetzten, nicht verwertbaren (untermäßigen) Fanges nachgewiesen worden. Die ermittelten Beifänge von Kraut und sonstigen mineralischen Bestandteile stellen keine Beschädigung von Laichplätzen /Laichsubstrat dar. Eine Beeinträchtigung der kommerziellen Fischerei durch Ausführung der Driften konnte nicht registriert werden.“ (Dr.-Ing. Uwe Richter - 2005)


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Weiterhin hat das Institut für Fischerei, in Auswertung der Versuchsfischerei mit Treibzeesen, eine Änderung der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V vom 31.Januar 2003) hinsichtlich einer „zeitlich und örtlich begrenzten Genehmigung der Zeesenfischerei“ vorgeschlagen. Dieser Änderungsvorschlag ist, mit Inkrafttreten der „Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns (Küstenfischereiverordnung – KüFVO M-V), vom 15. August 2005, per Gesetz verwirklicht worden. Der §10 (2) 2. gestattet „...den Gebrauch von Schleppnetzen zu touristischen Zwecken, sofern der Schleppvorgang ausschließlich durch Windenergie (Segel) bewirkt wird...“. So konnten erstmals im September 2005 zwei Zeesboote  („Sannert“, „Richard D.“) die Genehmigung zur Zeesenfischerei nach der neuen Verordnung erhalten. An Bord wissbegierige Vereinsmitglieder und zahlreiche erwartungsvolle Gäste. Die Fischer Horst Grählert und Andreas Schönthier demonstrierten die harte Arbeit der Zeesenfischer. Manch Zander konnte nach der Drift, gleich an Bord zubereitet und verspeist werden. Und die vielen interessierten Zuschauer an Land konnten eine Szenerie wie aus längst vergangenen Tagen beobachten: zwei Zeesboote bei der Drift in der Herbstsonne auf dem Saaler Bodden. Sicher werden diese Bilder auf unseren Sund- und Boddengewässern in Zukunft wieder häufiger zu sehen sein. Ein altes Handwerk wird gepflegt und geht nicht verloren. Und nebenbei gibt es eine weitere touristische Besonderheit als Anziehungspunkt für Gäste unseres Landes Mecklenburg / Vorpommern.

 

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